Hallo,
ich kündige meinen Job selber und habe demnach ein Sperrzeit von 3 Monaten. Danach bekomme ich für 9 Monate ALG1.
Ändert sich an der Höhe des ALG1 oder and der Sperrzeit/Zeit der Leistung etwas, wenn ich mir am Ende meines Arbeitsverhältnisses meinen Urlaub/Überstunden auszahlen lasse?
Zitat(2) Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143.html
Bedeutet das, dass nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses mein Ansruch für, sagen wir mal, 30 Tage ruht und danach die Sperrzeit einsetzt?
Werden die 30 Tage von den restlichen 9 Monaten abgezogen?
Vielen DanK