Hi Leute,
ich weiß nicht so recht wohin mit dem Thema, aber da es im Groben um Visumsauflagen geht, poste ich mal hier.
Ich war nun 1 Jahr in Australien mit dem WHV. Damit darf man ja max. 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber arbeiten.
Davon habe ich 3,5 genutzt.
Bald geht es zurück aus dem Heimaturlaub und ich möchte meinen altern Job in Australien wieder machen.
Beginnen die 6 Monate beim gleichen AG dann neu oder darf ich die 6 Monate nur "vollmachen", also 2,5 Monate dort arbeiten?
Ich finde leider nix dazu ???
Vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen!?
Danke, Lelaina
Hallo Lelaina,
Ich hab mir gerade das 1. WHV beantragt und war deswegen einiges auf der offiziellen Seite für die Visa-Beantragung unterwegs (http://www.immi.gov.au/visitors/working-holiday/417/obligations.htm (http://www.immi.gov.au/visitors/working-holiday/417/obligations.htm)).
Für das 2. WHV gilt, dass du erneut 6 Monate beim gleichen Arbeitsgeber arbeiten darfst, unabhängig davon, ob du da während des ersten WHV schon gearbeitest hast.
Genau steht es so auf der Seite:
ZitatIf you hold a second Working Holiday visa, you may return to work for a further six months for an employer with whom you worked on your first Working Holiday visa.
Wooohoooo, danke Miku, DAS wollte ich hören!!!
Das ist richtig, ich kann Miku bestaetigen.