Arbeitsamt, es ist soweit und immer noch eine Frage

Begonnen von Diggidi, 29. August 2012, 22:24

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manado

Hallo zusammen,
so jetzt ist es bei mir auch soweit.
Bitte um kurze Hilfe/ Korrektur.

Ich habe den job gekündigt. Letzter Arbeitstag 31.12.2012.
Soweit ich das hier http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html verstanden habe ist es an der Zeit mich Arbeitssuchend zu melden. ich werde das morgen telefonisch machen bzw. versuchen.
>> Dazu brauche ich meine Sozialversicherungsnummer, korrekt?

Und kurz vor Abflug (16.01.2013) melde ich mich arbeitslos. Oder muss ich schon am 02.01.2012 zum A-Amt?

Das Thema ist zwar ausgiebig besprochen worden, aber für mich pers. immer noch schwer zu fassen.
1000 Dank!
manado


Hias

Am 02.01. solltest du dich Arbeitslos melden, dann hast du Anrecht auf Arbeitslosengeld vom 02.01. bis 16.01.. Kurz vor Abflug meldest du dich dann ab, da du ja dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.

Diggidi

Hi Manado,

nicht nur das du solltest du MUSST dich arbeitslos melden. Zum einen geht es um Sicherung von Ansprüchen und zum anderes bist du ab 1.01.13 arbeitslos u solltest dich am besten schon im Dezember dort melden. AUch kannst du deinen Leistungsanspruch etc bereits fertig machen und vor deiner Reise einreichen etc. dir steht ja Geld für die 16 Tage im Januar zu.

lg diggidi

BB89

Hallo,

ich habe heute meine Kündigung zum 31.12.2012 abgegeben. Der Flieger geht auch schon am 31.12. ab, sodass ich keine Chance habe mich arbeitslos zu melden um mir meine Ansprüche zu wahren falls ich länger als 1 Jahr wegbleiben sollte (ist nicht geplant, aber man weiß ja nie).
Gibt es eine irgendeine Möglichkeit sich vorher arbeitslos zu melden?
Wenn ich es richtig verstehe, brauche ich die AfA gar nicht kontaktieren, wenn es keine Möglichkeit gibt sich arbeitslos zu melden oder muss ich mich trotz allem abmelden?

Danke für eure Hilfe.
Meine Reise durch Südamerika:
www.intotheworld2013.blogspot.de

karoshi

Alle Antworten findest Du hier: http://weltreise-info.de/organisation/alg1_anspruch.html
Achte besonders auf den Hinweis auf die Möglichkeit, die erworbenen Ansprüche feststellen zu lassen.
Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

Diggidi

Hi BB89,

klar Du kannst dich schon vor deiner Abreise arbeitslos melden, du weisst ja dass du arbeitslos wirst sagst direkt dazu dass du auf Reisen bist. Dann wird das aber festgehalten so ist deine Sperre dann vorbei wenn du wieder kommst! Abmelden kannst du dich auch postalisch.

lg diggidi

karoshi

Sorry, aber das ist falsch. Arbeitsende am 31.12. und Abreise am 31.12. => Arbeit und Reisezeit überschneiden sich, eine Arbeitslosmeldung ist erst nach der Reise möglich.
Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

Diggidi

Mir haben sie am Telefon gesagt, auch wenn man keinen Tag Anspruch hat da man ja nicht da ist, sollte man es dennoch vorab mitteilen weil besser für Anspruchssicherung. Ob die  Info an der Hotline falsch war, kann ich natürlich nicht sagen.

lg diggidi

karoshi

Man muss da sauber trennen: Feststellung des Leistungsanspruchs ist unter Umständen möglich, das hängt vom Timing (wegen der nötigen Gehaltsbescheinigung) und vom guten Willen der Arbeitsagentur ab. Arbeitslosmeldung ist nicht möglich.
Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

Lilly_Putaner

Zitat von: karoshi am 29. August 2012, 23:17
Das sagst Du ihnen am 02.11. (der 03.11. ist ein Samstag) telefonisch oder persönlich.

Du kannst Dich auch jetzt (=morgen) schon arbeitslos melden, das geht max. 3 Monate im Voraus.

So hallo alle zusammen,

ich bin neu hier und verstehe nur bahnhof....
ich möchte im April auf "weltreise" gehen.
6 Monate. Nächste Woche wird ein Gespärch mit meinem Chef stattfinden in dem ic ihn um eine Beurlaubung während dieser Zeit bitten möchte, weil ich gerne in den Betrieb zurück möchte.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was wenn er das nicht tut?
Kündigen?Kündigen lassen?Muss ich das dem Arbeitsamt dann gleich melden und denen sagen, dass ich gehe?
Hab ich wenn ich nichts sage, denn nicht dauern Termine wie z.B. Arbeitsplatzvorschläge etc?
und wenn ich selber kündige, bin ich dann wenn ich zurück komm zwecks der Bezüge gesperrt oder geht das schon los solang ich schon weg bin?
Bitte helft mir, ich habe chaos im kopf *:-(*

Lilly_Putaner

FliegenOhneFallschirm

Hallo :) Ich hab da auch noch eine Frage: ich habe zwecks Weltreise gekündigt, mich arbeitsuchend und arbeitslos gemeldet. D.h. die nette Frau hat meine Personalien aufgenommen. Ich musste dann noch die Arbeitgeberbescheinigung und den Antrag auf ALG I abgeben. Habe ich auch gemacht.

Heute ruft mich dann das Arbeitsamt an und meinten, die würden das jetzt bearbeiten, ich müsste aber noch eine Stellungnahme abgeben, weil ich gekündigt habe, das Formular sei auf dem Postweg. Hattet ihr das auch? Wenn ja, was habt ihr geschrieben?

Eigentlich kann denen das doch egal sein? Ich bekomm ja eh die dreimonatige Sperre als "Strafe". Oder was meint ihr?

Liebe Grüße Foffi

karoshi

Das dürfte der Fragebogen bei eigener Kündigung sein. Der ist nur dazu da, um zu ermitteln, ob Du aus "wichtigem" Grund gekündigt hast. (Dann würdest Du nämlich keine Sperrfrist kriegen.)

LG, Karoshi
Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

FliegenOhneFallschirm

Achso, danke! Die Sperrfrist ist ja egal. Nehm ich ja in Kauf, ist ja auch richtig! ;)

Dann kreuz ich da wahrscheinlich so etwas wie "persönliche Gründe" oder so an. Wenn ich den hier liegen hab, dann schreib ich euch was da genau drin steht. Liebe Grüße

Diggidi

So um meinen eigenen Tread dann mal zu beenden: es war alles ganz easy ;-)

habe mich arbeitssuchend gemeldet, dann nach kurzer zeit gemeldet dass ich ab 4. november auf reise bin aber gerne die 4 tage arbeiten würde...als ich dann zum gespräch sollte hab ich dort angerufen u die dame beim amt gefragt ob dass für die 4 tage überhaupt sinn macht u sie meinte nein dann sehen wir uns im märz. dann hab ich mich 3 wochen vor arbeitsende arbeitslos gemeldet u war lezte woche in der leistungsabteilung, nach 4 minuten wieder raus und bekomme für die 4 tage mein geld...

lg diggidi

Kasidu

#29
So, jetzt ist es bei mir soweit. Und ich hab auch noch gefühlte 1.000 Fragen  ???


Ich habe meinen Arbeitsvertrag zum 31.12. gekündigt und müsste mich dementsprechend jetzt eigentlich arbeitssuchend melden. Am 12.1. geht meine Reise los. Ich werde jedoch zwischen Weihnachten und Neujahr meinen Wohnsitz ummelden (zu meinen Eltern in meiner Heimatstadt).

Das heißt, arbeitssuchend melde ich mich in Ort A möglichst zeitnah.
Arbeitslos muss ich mich dann aber am 2.1. in Ort B melden.
Komplett abmelden wegen Auslandsaufenthalt erfolgt auch in Ort B.

Kriegt die Agentur für Arbeit das mit dem Umzug so schnell hin?? Soll ich beim arbeitssuchend melden in Ort A gleich auf den Umzug hinweisen und darum bitten, die Unterlagen an die dortige Agentur zu übermitteln? Oder wäre es schlauer, sich gar nicht erst in Ort A zu melden, sondern am 2.1. direkt in Ort B zum Amt zu gehen? (Geld bekomme ich aufgrund der Sperrfrist ja eh nicht.)

Und noch eine Frage: Wenn ich das richtig aus den Forumseinträgen gelesen hab, ist der ideale Zeitpunkt um das mit der Reise zu erzählen nachdem meine Bezüge festgestellt wurden und vor/während dem Gespräch mit dem Menschen, der mir einen Job sucht. Richtig?

Sorry, ich weiß, das Thema Arbeitsamt wurde hier schon oft beschrieben, aber die Fragen haben sich mir trotzdem gestellt. Da ich ggf. länger als 12 Monate unterwegs bin, will ich mich vor der Reise auf jeden Fall melden.

Danke für eure Meinung!  

Viele Grüße!
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