Abmeldung aus Deutschland & ALG1

Begonnen von Phoenix1992, 28. März 2025, 22:01

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Phoenix1992

Hallo zusammen,

ich möchte für 1 - 2 Jahre verreisen und in verschiedenenen Projekten arbeiten.
Momentan weiß ich noch nicht, ob ich mich bei Familie oder Angehörigen anmelden kann.
Hat es viele Nachteile nicht mehr in Deutschland gemeldet zu sein? Irgendwie ist der Schritt bei mir mit einem diffusen Angstgefühl besetzt und ich mag schauen weswegen.

Wäre es zum Beispiel möglich digitale Jobs anzunehmen ohne Wohnsitz in Deutschland und wo gehen die Steuern dann hin?
Verliere ich den Anspruch auf ALG1 wenn ich eine zeitlang nicht in Deutschland gemeldet bin? Oder bleiben die Anwartschaften bestehen?

Welche Vor- und Nachteile gibt es und was würdet ihr empfehlen?

Ich freue mich über Hinweise und eure Erfahrungen :)

Danke & liebe Grüße
Phoenix1992

karoshi

Hast Du das Kapitel Arbeitslosenversicherung auf dieser Website schon gelesen? Da werden Deine Fragen zur Anwartschaft und zum Verlust bzw. Erhalt von Ansprüchen ausführlich beantwortet. Die Kurzfassung: Wenn Dein Anspruch auf ALG1 offiziell festgestellt wird (z. B. weil Du Dich für einen kurzen Zeitraum vor  der Reise arbeitslos meldest), dann hast Du insgesamt 4 Jahre Zeit, diesen Anspruch zu nutzen.
Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

D_Hannah_K

Hallo Karoshi,

Ich habe die selben Fragen! Ich vermute fast, das es nicht mehr möglich sein wird, nach 4 Jahren noch ALG1 zu bekommen, da die jetzige Regierung gerade alle sozialen Errungenschaften einreißt. Darauf kann kein Verlass sein, glaube ich zumindest. Es ist auf jeden Fall besser in Deutschland eine Meldeadresse zu haben, denn irgendwo muss ja die Behördenpost hinkommen und du brauchst eine BackUp Person, für Notfallgeschichten. Als Staatenloser Mensch zu reisen, ist vermutlich keine gute Option oder? Wenn Familie oder Angehörige nicht machen können/ wollen, dann vielleicht Freunde? Was hast du geplant für deine Reise? Herzliche Grüße Hannah

karoshi

#3
"Alle sozialen Errungenschaften einreißt" ist schon ziemlich pauschal und stimmt so natürlich nicht. Beispielsweise die 4-Jahres-Regelung steht derzeit gar nicht zur Debatte, und ich glaube auch nicht, dass das in absehbarer Zeit passieren wird. Sie adressiert nämlich einen wichtigen Härtefall, der gar nicht so selten ist. Nein, nicht Langzeitreisen, sondern Leute, die aus der Arbeitslosigkeit heraus kurze (und oft von vornherein befristete) Abeitsverhältnisse eingehen, bei denen sie keinen neuen Anspruch auf ALG1 erwerben. Diese Leute sollen nicht schlechter gestellt werden als die, die gar nicht arbeiten, und deshalb ist es gar nicht so einfach möglich, diese Regelung zu kippen. So eine Änderung würde wahrscheinlich das Bundessozialgericht oder das BVG gleich wieder kassieren.

Das mit der Meldeadresse im Heimatland siehst Du richtig, wobei Du allerdings die Begriffe Wohnungslosigkeit und Staatenlosigkeit vermischst. Als staatenloser Mensch zu reisen wäre tatsächlich nicht nur keine gute Option, sondern gar nicht legal möglich, weil Du ja ohne Ausweisdokument keine Grenze überqueren darfst. Aber auch als Wohnungsloser kriegst Du alle möglichen Probleme. Beispiel: bei manchen Ländern ist die Zuständigkeit der Botschaften für die Visum-Beantragung an den Wohnsitz gekoppelt, und andere Botschaften dürfen Anträge gar nicht bearbeiten.
Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

D_Hannah_K

Danke dir für deine Antwort! Ich gehe erst nächstes Jahr auf Weltreise, noch etwas Zeit um soziale Errungenschaften einzureisen. Du hast recht, es ist sehr pauschal und ich bin gerade sehr pessimistisch was das betrifft. Lieber pessimistisch als optimistisch, dann bin ich zumindest vorbereitet. Ich habe selbst schon erlebt, das ich nach Anmeldung auf dem Amt und ALG I Anspruch sofort zu einer Maßnahme verdonnert wurde, ohne das ich vorher Geld bekommen hätte. Ich frage am besten nächstes Jahr nochmal hier nach wie ich das mit dem ab und anmelden mache. Auf jeden Fall will ich darauf bestehen betriebsbedingt gekündigt zu werden und dann hätte ich auch noch mehrere Wochen Urlaubsanspruch. Nehm ich lieber bezahlt frei und komme nochmal zurück um mich beim Amt an und abzumelden? Eventuell in einer anderen Stadt (wegen Wohnanmeldung bei Freunden)...

gismarett

#5
Ob man in Deutschland gemeldet bleibt oder nicht hat jeweils Vor- und Nachteile. Letzlich muss das jeder für sich entscheiden.

Hier mal ein paar Beispiele die zeigen, dass die Entscheidung immer von den individuellen Bedingungen abhängt:

Beim Reisen selbst: z.B. Visumsangelegenheiten oder Orga-Themen...
In den meisten Ländern ist das egal aber es gibt immer wieder Länder die bei einer fehlenden Adresse im Reisepass Probleme machen. Oft ist die Adresse auch ein Pflichtfeld bei Online Services und ich kann nicht sagen inwiefern die Daten im Hintergrund geprüft werden bzw. ob das dann zu Problemen führt.
Bei Problemen mit Behörden oder Kreditkarte ist es deutlich einfacher, wenn man in DE gemeldet ist und dadurch an die Unterlagen kommt. Und sei es nur weil jemand die Post an deiner Meldeadresse leert, dich informiert und ggf. wichtige Papiere nachsenden kann. Bei einer Abmeldung wird das etwas komplizierter, da wichtige Unterlagen nicht immer an eine Wunschadresse versendet werden.

Krankenkasse: Wenn du angemeldet bist gilt in Deutschland erstmal die Versicherungspflicht in der Krankenkasse. Wenn du kein Einkommen hast, zahlst du nur den Mindestbetrag (als Student sogar noch weniger, wenn ich mich nicht irre). Ich glaube der Betrag liegt aktuell um die 200-250 Euro (Angabe ohne Gewähr). Nicht alle Krankenkassen akzeptieren einen Nachweis einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall für ein Aussetzen der Beiträge. Bei einer Abmeldung hast du sicher keine Kosten und kannst im Krankheitsfall natürlich trotzdem jederzeit zurück nach DE und wieder in die KV rein. Bei Privatversicherungen gibt es weitere Besonderheiten. Eine Langzeitreiseversicherung benötigt man trotzdem :)

GEZ: Abh. von deiner Situation kann weiterhin die GEZ anfallen. Die GEZ fällt pro Wohnung an. Aber wenn die Person wo du dich meldest selbst befreit ist, kann es sein, dass du weiterhin als gebührenpflichtige Person eingestuft wirst. Bei einer Abmeldung musst du das sicher nicht zahlen.

Veträge/Konten: Bei einer Abmeldung kann dies ein Sonderkündigungsrecht auslösen. Man kommt so auch mal aus Verträgen heraus (z.B. Internet, Versicherung, etc.). Natürlich abh. vom Vertrag! Ohne Meldeadresse kann es aber auch passieren, dass bspw. Konten/Kreditkarten gekündigt werden (ich habe das selbst nicht erlebt, aber es gibt wohl Fälle). Beispielsweise war es damals für mein Fernstudium/Stipendium erforderlich in DE gemeldet zu sein. Bei einem Sabbatical mit ruhendem Vertrag kann dies beispielsweise auch erforderlich sein, da man formal noch angestellt ist und der AG oft keine Lust auf komplizierte Steuerkonstrukte hat.

Wohnung/Arbeitssuche: Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis zeigen, dass eine Meldeadresse in DE sehr hilfreich ist, wenn man sich bereits vor Rückkehr von der Reise (von Unterwegs) eine Wohnung suchen möchte oder eine neue Arbeitsstelle sucht. Man kann zwar auch einfach eine Adresse von Freunden angeben aber bei meinem Kollegen gab es immer wieder Rückfragen weil die Adresse auf der Bewerbung nicht mit der Adresse übereingestimmt hat von bspw. der Schufa Bonitäts Auskunft bzw. dem Führungszeugnis.

Steuererklärung: Die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben kann entfallen, wenn man nicht gemeldet ist. Zumindest wenn ein ganzes Steuerjahr in den Zeitraum der Abwesenheit (Abmeldung) fällt. Auch mit Abmeldung kann aber eine Steuererklärung erforderlich sein, wenn es entsprechende Einkünfte gibt. Deshalb kommt es hier immer auf den Einzellfall an.

Steuer: Sehr kompliziert! Hat Vor- und Nachteile. Stichwort Wegzugsbesteuerung oder Arbeiten im Ausland sind jeweils Welten für sich. Aber man kann bei Veräußerungsgeschäften teilweise auch Steuern sparen... 

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