Keinen Cet zurück bei Stornierung???

Begonnen von Janyla, 30. November 2013, 04:43

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Bommel64

Ja das habe ich auch schon gelesen...

Aber laut dem Tui Ticketshop sind 90,32 € an Steuern und Gebühren erstattbar... Verwundert mich auch sehr... Ist es richtig, dass man das bis zu 3 Jahren im Nachhinein fordern kann?

Stecki


Bommel64

Ok danke. Es ist nämlich so das meine ehemalige Freundin und ich den Flug gemeinsam gebucht hatten. Es ist also ein Flug mit 2 Reisenden... Aber es dürfte doch wohl ohne Probleme möglich sein, den Flug in 2 Flüge zu zerteilen, um einen davon zu stornieren oder?

Ansonsten würde ich sie wohl bitte zu warten bis ich wieder da bin...

Stecki

Stornieren hat überhaupt nichts damit zu tun dass man die Steuern und Gebühren zurückerstattet bekommt. Ob Dein Flug erstattungsfähig ist oder nicht weiss ich nicht, wenn ja bekommst Du den mehr oder weniger vollen Flugpreis zurück. Das musst Du selber herausfinden. Die Steuern und Gebühren (NICHT der Flugpreis) gibt es aber IMMER zurück sobald man den Flug nicht antritt, egal wie und für wieviele Personen gebucht wurde.

Bommel64

"Vor Reiseantritt betragen die Stornierungsgebühren der Fluggesellschaft
pro Person 100 % des Flugpreises.

Zusätzlich sind pro Person EUR 90,32 Steuern und Gebühren erstattbar.

Gerne nehmen wir die Erstattung gegen unser Serviceentgelt von EUR 23,80
inkl. MwSt. für Sie vor."

Das ist die Email des TUI Ticketshops über die die Ticketbuchung wohl gegangen ist. Das kein Rerouting möglich ist, kann ja durchaus sein. Muss ich so akzeptieren. Aber irgendwie verwundert es mich das nur 90,32 Steuern und Gebühren sein sollen...

Ich werde den Flug so nehmen wie er ist... Mal sehen was meine Ex dann zurück bekommt schlussendlich...

Stecki

Ich weiss es nicht, aber kann mir sehr schlecht vorstellen dass die Steuern nur 90 Euro betragen sollen. Das wäre fast nur möglich wenn die Flüge ausschliesslich in Asien statfinden würden.

Hast Du denn auf Deiner Rechnung eine Auflistung wie die Kosten aufgeteilt wurden? Alles was aus Steuern, Gebühren, Abgaben etc. besteht müsstest Du zurückbekommen.

laax

Nochmal zum Thema 'draufzahlen wenn man den Rückflug (absichtlich) verfallen lässt.'

Was sagt ihr Reiseexperten?

Folgendes Beispiel.

Flug von Frankfurt nach Tokio am mitte Juni.
2 Tage später wäre schon der Rückflug, den ich aber ohnehin verfallen lassen will. (Stornieren oder no-show?)

Fluglinie ist Etihad.

Kann ich das einfach buchen und damit durchkommen oder ist die Chance groß, dass Etihad von mir noch Geld möchte, da ein One Way Flug westentlich teurer wäre?

Im Internet finde ich widersprüchliche Meinungen, vielleicht hat einer von euch ja persönliche Erfahrungen.

Danke euch



Stecki

Ich glaube mich zu erinnern dass hier schon mal jemand mit Etihad nach Bangkok geflogen ist und wir uns anhand der AGB's einig waren dass keine weiteren Kosten dazukommen.

Und denk daran die Gebühren und Steuern zurückzufordern!

Vombatus

Krass ... ist Hin- und Zurück billiger als One-way?

Flog von MUC für 500€ nach Tokio. Hatte aber schon ein Weitereiseticket. Das wirst du beim Abflug brauchen.

(ab 381 €) Schau dir mal den Monat Juni an:
http://www.skyscanner.de/transport/fluge/fra/nrt/billigfluge-von-frankfurt-am-main-nach-tokio-narita.html?oym=1409&rtn=0

laax

Zitat von: Vombatus am 22. Mai 2014, 18:56
Krass ... ist Hin- und Zurück billiger als One-way?

Flog von MUC für 500€ nach Tokio. Hatte aber schon ein Weitereiseticket. Das wirst du beim Abflug brauchen.

(ab 381 €) Schau dir mal den Monat Juni an:
http://www.skyscanner.de/transport/fluge/fra/nrt/billigfluge-von-frankfurt-am-main-nach-tokio-narita.html?oym=1409&rtn=0

Genau um diesen Flug geht es....
Es juckt mir in den Fingern ;)

Danke fuer die Antworten

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