Arbeitssuchend / Arbeitslosmeldung vor Weltreise

Begonnen von pluto, 24. August 2010, 09:08

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karoshi

Ob Du Ansprüche auf ALG erworben hast, kann Dir verbindlich nur die Arbeitsagentur oder Deine Dienststelle sagen. Grundsätzlich ist es so, dass Ansprüche nur bestehen, wenn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, und das müsste eigentlich auf den Abrechnungen auftauchen.
Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

dutchman84

#46
dann werde ich dort mal nachfragen. Danke für die Hilfe.
Im Zuge dessen tauchen bei mir auch noch Fragen zur Krankenversicherung auf, ab dem Tag der Einstellung der Übergangsgebührnisse. Diese stelle ich dann mal in einem passenden Thema;-)

Nachtrag:

nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld weil ich über 1 Jahr lang Übergangsgebührnisse erhalte.
Somit habe ich keinen Anspruch auf Leistungen und muss mich auch nicht abmelden, weder beim Jobcenter noch bei der Agentur für Arbeit.

Vombatus

So oder so musst du dich auch um eine Auslandskrankenversicherung kümmern. Die deutsche KV nützt dir in den meisten Reiseländern nichts.

Herberth

Hallo,

ich werde zum 31.10.2014 gekündigt. (Bin dann 5 Jahre in der Firma beschäftigt gewesen). Mir stehen also 12 Monate ALG 1 zu. Ich will aber am 01.10.14 schon los fliegen (1 Monat resturlaub).Ich verreise 8 Monate.

Jetzt meine Frage:

Kann ich mich auch erst nach den 8 Monaten arbeitslos melden ohne kürzungen etc.  zu bekommen ?
Stehen mir dann immer noch die vollen 12 Monate ALG 1 zu ?


Beste Grüße

Herberth

karoshi

Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

Herberth

Vielen Dank.

auf deinem Link steht, dass die Rahmenfrist 5 Jahre beträgt aber tatsächlich beträgt sie nur 2 Jahre. Bist du dir wirklich sicher, dass ich die vollen 12 Monate ALG 1 bekomme ? Weil man muss ja mindestens 24 Monate gearbeitet haben um 12 Monate ALG 1 zu bekommen und wenn ich ja 8 Monate im Ausland bin, komme ich nicht mehr auf 24 Monate (in den letzten 2 Jahren)???...

karoshi

#51
Da steht nicht, dass die Rahmenfrist 5 Jahre beträgt, sondern dass die um drei Jahre verlängerte Rahmenfrist zählt, das sind dann im Regelfall 2+3=5 Jahre. Der relevante Paragraf (§147 SGB 3) ist verlinkt. es ist allerdings so, dass manche Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur das selbst nicht wissen.
Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

MissMojo

Hallo Forum, ich schreibe mal hier meine Frage rein da es nicht sehr akut ist.

Ich habe zum 31.4. gekündigt und habe am 5. Mai das Land verlassen, in der Zwischenzeit war ich auch beim Amt, habe mich arbeitslos gemeldet und abgemeldet zum 5. Mai. Ausserdem alles Papierzeugs ausgefüllt.

Meine Eltern (homebase) erhielten nun das schreiben, dass ich eine Sperrfrist bekommen habe wegen Eigenkündigung (die läuft bis Juli) und danach nichts bekomme weil ich ja nicht da bin.

Meine erste Sachbearbeiterin ist nicht die Person, die dieses Schreiben verfasst hat - sie meinte jedoch zu mir, ich müsste mich lediglich am ersten Tag in Deutschland nach meiner Rückkehr bei der Arbeitsagentur melden / vorstellen, ist das soweit korrekt?

DAnke Euch :)
Mein Sabbatjahr ab Mai 2014: http://misskellymojo.wordpress.com/

Vombatus


MissMojo

okay, danke dir. dann mache ich einfach nichts bis ich wieder da bin. :)
Mein Sabbatjahr ab Mai 2014: http://misskellymojo.wordpress.com/

Herberth

Zitat von: karoshi am 16. Juni 2014, 09:26
Da steht nicht, dass die Rahmenfrist 5 Jahre beträgt, sondern dass die um drei Jahre verlängerte Rahmenfrist zählt, das sind dann im Regelfall 2+3=5 Jahre. Der relevante Paragraf (§147 SGB 3) ist verlinkt. es ist allerdings so, dass manche Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur das selbst nicht wissen.

Danke. Nur noch mal zur Sicherheit: Also kann ich einfach am 01.10.14 verreisen und wenn ich am 01.06.15 wieder komme, gehe ich einfach zum arbeitsamt und melde mich arbeitslos und bekomme die 12 Monate ALG 1 ? Ich muss mich nicht vorher arbeitssuchend melden oder ähnliches (kein kontakt mit dem Arbeitsamt vor der abreise) ??


Vombatus

Du wirst gekündigt, richtig? Dann stimmt das so.
Solltest du selbst gekündigt haben, würdest du nur noch 9 Monate ALG bekommen (12 – 3 Monate Sperrzeit = 9)

Herberth

Ja ich werde gekündigt.

Also muss ich mich gar nicht vor meiner Reise beim Arbeitsamt arbeitslos oder arbeitssuchend melden. Erst wenn ich wieder komme ?

karoshi

#59
Wie oft willst Du das denn noch fragen? Das ist Dir doch jetzt schon mehrmals gleichlautend beantwortet worden.
Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

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