Abmeldung Arbeitsamt - Gewerbeschein Ausland - Anrechnung?

Begonnen von unendlichmal5, 07. Oktober 2015, 11:50

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unendlichmal5

Hallo liebe Gemeinde!  :)

Folgender Fall: Kündigung fristgerecht 3 Monate vorher (zum 31.1.2016), bis Ende Oktober wird sich arbeitssuchend gemeldet und am 1.2.2016 arbeitslos/gleichzeitig vom deutschen Arbeitsmarkt abgemeldet.

Am 2.2. gehts auf ne 1/2-jährige Asienreise. Nun habe von August 2013 bis Ende Januar 2016 in Vollbeschäftigung gearbeitet. Ab Februar würde ich gerne zwischendurch die Urlaubskasse aufbessern und über einen deutschen Gewerbeschein (ich bin dann im Ausland, aber das läuft über das Internet) ein bisschen was hinzuverdienen.

Nun meine Frage: gilt auch in der Reise-Zeit schon die Obergrenze von 165 Euro im Monat, obwohl ich noch keine Leistungen beziehe? Und wird das im August auf meine ALG 1 angerechnet, bzw. muss ich das angeben?

Danke im Voraus!

Claudia
Das einzig lebenswerte Abenteuer kann für den modernen Menschen nur noch innen zu finden sein. - Carl Gustav Jung

karoshi

Zitat von: unendlichmal5 am 07. Oktober 2015, 11:50
gilt auch in der Reise-Zeit schon die Obergrenze von 165 Euro im Monat, obwohl ich noch keine Leistungen beziehe?
Natürlich nicht, denn Du bist ja in der Zeit nicht arbeitslos gemeldet.

Zitat von: unendlichmal5 am 07. Oktober 2015, 11:50
Und wird das im August auf meine ALG 1 angerechnet, bzw. muss ich das angeben?
Nur dann, wenn diese Einkommen während der Arbeitslosigkeit ab August weiter besteht. Was Du zwischen dem 02.02. und August verdient hast, spielt keine Rolle, weil es sich nicht um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt.

LG, Karoshi
Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

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