Arbeitslosenmeldung trotz Sperrfrist?

Begonnen von Dennis, 24. September 2010, 09:42

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Dennis

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Mein Arbeitsverhältnis endet zum 30.06. vermutlich werde ich kündigen müssen und eine Sperrfist haben. Ca. am 10.07. gehts los. Kann ich mich dann direkt zwischen dem 01.07. und 09.07. überhaupt arbeitslos melden obwohl ich eine Sperrfrist habe?

Die Reise dauert 12-15 Monate. Kann ich mich dann auch erst nach der Reise arbeitslos melden?!
Ich habe gehört, ich müsste nach 12 Monaten wieder zurück sein, um die Ansprüche zu erhalten, stimmt das?

Danke für Eure Antworten.

Dennis

Die Fee

Hallo Dennis,

genau das gleiche Problem wird sich bei mir auch Stellen. Berichte doch mal wie du es gelöst hast. Reicht es wenn man von der AA einen Bewilligungsbescheid hat, wie es hier beschrieben ist...
http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html

Danke und LG

karoshi

Hallo Dennis,

klar kannst Du Dich trotz Sperrfrist arbeitslos melden, und bei einer Reisedauer von potenziell mehr als 12 Monaten solltest Du das auch unbedingt tun, sonst kriegst Du evtl. nach der Reise gar nichts.

Die Sperrfrist bezieht sich nur auf die Geldleistungen, nicht auf Deinen Status als Arbeitsloser. Ausserdem wirst Du auch innerhalb der Sperrfrist von der Arbeitsagentur sozialversichert.

LG Karoshi
Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie mal war.

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